In der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind in Anhang X die Anforderungen an das Qualitätsmanagement-System von Unternehmen beschrieben. Hersteller wird gestattet, für Sicherheitsprodukte, die unter Anhang IV fallen, Konformitätsverfahren selbstständig durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist ein umfassendes Qualitätsmanagement-System, das gemäß Anhang X der Richtlinie durch eine dafür zugelassene Stelle zertifiziert ist. Die umfassende Qualitätssicherung umfasst neben Bau, Endabnahme und Prüfung auch die Konstruktion und Entwicklung der Produkte und geht damit deutlich über die üblichen ISO 9001 Anforderungen hinaus.
Um die Konformität mit den Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie zu bestätigen, hat Pilz den TÜV SÜD damit beauftragt die Pilz Entwicklungs- und Produktionsprozesse zu prüfen und zu zertifizieren. Im April 2010 hat der TÜV Süd der Pilz GmbH & Co.KG das entsprechende Zertifikat erteilt.
Das Zertifikat umfasst die Produkte: Schutzeinrichtungen zur Personendetektion, Kraftbetriebene, bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für Maschinen und Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen. Es ist für "Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung gemäß Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" gültig.
Zertifikat
Durch die Zertifizierung des Pilz Qualitätssystems bieten wir Ihnen weiterhin Investitionssicherheit durch Sicherheit in allen Produkten und Prozessen sowie schnelle Entwicklungszeiten der innovativen Produkte der Marke Pilz.
Wir unterstützen Sie auch dabei, die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie bei den Konformitätsbewertungsverfahren umzusetzen und die geforderten Prozesse in Ihren Unternehmen abzubilden. Nutzen Sie dazu unser umfangreiches Angebot an Schulungs- und Beratungsdienstleistungen.